Bitte Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für unser Hotel und die Ferienwohnung.
Gastaufnahmevertrag des Beherbergungsbetriebes Müllers Klostermühle
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb die Reservierung verbindlich an.
1.2 Der Gastaufnahmevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast, auch für die Anzahl der Personen, die in der Buchung mit angegeben wurde. Für diese Vertragsverplichtungen steht der buchende Gast ein wie für seine eigenen Verpflichtungen.
1.4 Die Zusage erfolgt telefonisch, per Mail, auf der Website oder auf dem Buchungsportal.
2. Reservierung
2.1 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.
3. Rücktritt des Gastes
3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
3.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Pensionsbetriebes auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen.
3.3 Nach Mietbeginn bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.
3.4 Grundsätzlich und ebenfalls bei einer Vertragsdauer von mehr als 1 Monat besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.
3.5 Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
4. Anreise
4.1 Die ungefähre Anreisezeit sollte dem Pensionsbetrieb spätestens 24 Stunden zuvor mitgeteilt werden.
a. Zimmerbelegung am Anreisetag ab 15 Uhr
b. Zimmerfreistellung am Abreisetag bis 12 Uhr
4.2 Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit Einweisung, persönlicher oder schriftlicher Art.
4.3 Die Abrechnung erfolgt über die Portale beziehungsweise über das bezahlsystem des Hotels.
5. Haftung
5.1 Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden während seiner Nutzung in voller Höhe.
5.2 Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter mit 150 Euro, da die Zylinder komplett getauscht werden müssen.
5.3 Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, u.s.w. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für höhere Gewalt. Eine Änderung der Ausstattung der Pension bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, das Hotelzimmer bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen sowie zum Blumengießen zu betreten.
5.4 Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
5.5 Die Benutzung der Wege zum Garten, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Hunde . Hunde sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings fallen je nach Größe und Behaarung Gebühren an. Es obliegt dem Gastgeber bei Hunden mit extremster Behaarung und starken Geruch, zum Beispiel bei Nässe den Zugang zum Hotel zu verwehren.

7. Rauchen, Ordnung, Schaden

7.1 Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 100,00 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Nutzung von Feuerlöschern. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 250,00 EUR. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z. B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat. Das Mitbringen von illegalen Rauschmitteln sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverweis. In jedem Fall werden umgehend die zuständigen Behörden benachrichtigt.

 


 
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegungen erfolgen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt
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